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Elektrische Tretroller/E-Scooter

Diese Informationen stellen eine einführende Information dar und sind rechtlich nicht verbindlich.

Ein elektrischer Tretroller ist ein Tretroller mit Elektroantrieb. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt die Verwendung dieser Elektroroller.

Verkehrsregeln für elektrische Tretroller

  • Man muss das 14. Lebensjahr vollendet haben.
  • Man braucht keinen Führerschein und auch keine Mofa-Prüfbescheinigung.
  • Die Fahrzeuge müssen haftpflichtversichert und mit einer Versicherungsplakette ausgestattet sein, die von der Versicherungsgesellschaft erteilt wird.
  • E-Scooter müssen auf Radwegen, Fahrradstraßen und Radfahrstreifen fahren, auch wenn die Benutzung für Fahrräder nicht vorgeschrieben ist. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, darf die Fahrbahn, oder außerorts der Randstreifen, benutzt werden.
  • Man darf nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor.
  • Auf anderen Flächen darf gefahren werden, wenn die Benutzung durch das Schild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“
  • Bei Einbahnstraßen gilt „Radfahrer frei“ auch für E-Scooter.
  • Die Mitnahme von Personen oder Gegenständen ist verboten.
  • Die Alkohol-Promillegrenze beträgt 0,5. Für unter 21-jährige beträgt die Grenze 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille kann man sich u.U. schon strafbar machen.
  • Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
  • Schnellere Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nicht benutzt werden.
  • Sie müssen den technischen Anforderungen der Verordnung entsprechen und eine allgemeine Betriebserlaubnis haben.
  • Es gelten die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung

Quelle: Bundesminsiterium für Verkehr und digitale Infrastruktur, www.bmvi.de

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