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Zulassung eines KFZ

Diese Informationen stellen eine allgemeine Information dar und sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Informationen erhalten Sie von den Zulassungsstellen und von den technischen Überwachungs- und Prüfinstitutionen, die die Bevollmächtigung dazu haben. Verbindliche Angaben zu Versicherungen erhalten Sie bei den Versicherungsgesellschaften.

Umzug nach Dänemark

Wenn Sie mit einem Fahrzeug von Deutschland nach Dänemark umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen zur Ummeldung anmelden. Die genauen Informationen dazu finden Sie unter www.skat.dk/deutsch.

Die dänische „Registreringsafgift“
Die dänische Registreringsafgift, zu deutsch eine Zulassungsabgabe, ist die wohl berühmteste dänische Steuer, auch aufgrund ihrer Höhe.
Sie beträgt zwischen 25% und 150% des Handelspreises, gestaffelt nach dessn Höhe. Der Handelspreis ist der Nettoimportpreis zuzüglich der Umsatzsteuer.  Diese Darstellung ist vereinfacht, da es eine Vielzahl von Extras gibt, die zu einer Afgiftsreduktion führen.

Achtung:
Ob ein Bürger nach Dänemark umgezogen ist, entscheidet die dänische Behörde SKAT. Auch wenn eine andere Abteilung von SKAT entschieden hat, dass ein Bürger bzw. Grenzpendler  nicht in Dänemark wohnt und nur beschränkt steuerpflichtig ist, kann die Abteilung SKAT-Motor entscheiden, dass sie eine Person als in Dänemark wohnhaft betrachtet.
Die genaue Beschreibung, wie dabei zu verfahren ist, findet man unter www.skat.dk/deutsch in deutscher Sprache.

Import eines Kraftfahrzeuges

Neues Kraftfahrzeug
Da Kraftfahrzeuge selbst, ohne Steuern und Abgaben,  in Dänemark grundsätzlich billiger sind als in Deutschland, ist dies für Privatleute nicht relevant.

Gebrauchtes Kraftfahrzeug aus  Deuschland
Importiert man ein Kraftfahrzeug aus Deutschland durch Kauf oder Umzug, gibt es verschiedene Vorgehensweisen.
Die verschiedenen Verfahren sind unter www.skat.dk/deutsch erklärt.

Das einfachste ist jedoch, sich an eine „synshalle“ zu wenden, was dem deutschen TÛV oder vergleichbaren Institutionen entspricht. Diese sind vielfach autorisiert, das Verfahren inklusive der „Afgifts-Berechnung“ abzuwickeln. Man muss die „synshalle“ sowieso aufsuchen, da das Fahrzeug einer erweiterten Hauptuntersuchung unterzogen werden muss („toldsyn“). Dort erhält man auch Nummernschilder und eine vorläufige Zulassung.

Mitzuführen sind:
•    Pass oder Personalausweis
•    Alle Fahrzeugpapiere (KFZ-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
•    Versicherungsbescheinigung
Es ist zu empfehlen, sich direkt mit der nächstgelegenen „syn“ in Verbindung zu setzen um sich über das Verfahren zu informieren. Eine Liste findet man ebenfalls unter www.skat.dk/deutsch.

Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeuges
Wer in Dänemark ein gebrauchtes Kraftfahrzeug erwerben möchte, kann alle wichtigen Angaben zu dem Fahrzeug in einem öffentliche zugänglichen Register finden. Das Register findet man hier: www.nummerplade.net .

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