Wildunfall
Inhalt
- KFZ-Zulassung
- Deutscher Firmenwagen
- Deutscher Werkstattwagen
- Anerkennung deutscher Hauptuntersuchung
- Bußgelder grenzüberschreitend
-
Wildunfall
- Winterreifen
- Autofahren und Schuhwerk
- Parkscheibe
- Fahrradbeleuchtung
- Pedelecs
- Tretroller
- Camping in Dänemark
- Digitaler Führerschein
- Überführung von Fahrzeugen
- Monteurwagen
- Rauschmittel
- Fahren mit Anhänger
Bei einem Wildunfall in Dänemark kommt üblicherweise weder Polizei noch Jäger oder Förster zu dem Unfall, es sei denn, es läge ein Personenschaden vor oder das Tier ist nicht tot. In diesem Fall kann auch der Tiernotruf 1812 des dänischen Tierschutzvereins angerufen werden.
Somit hat der Geschädigte oftmals ein Problem mit der Nachweispflicht gegenüber seiner deutschen Versicherung.
Nach Rücksprache mit einigen Versicherungen kann man folgendes empfehlen:
Fotos machen, z.B. mit dem Mobiltelefon.Haare sichern, die meist am Auto vorhanden sind.Zeugen feststellen und benennen.Alles andere, was geeignet ist, den Unfall nachzuweisen.
Nicht empfohlen wird, das “erlegte” Wild mitzunehmen. Dies wird auch in Dänemark als Wilddiebstahl angesehen.
Wer ganz sicher sein möchte, was er speziell in einem solchen Fall tun sollte, sollte sich mit seiner KFZ-Versicherung in Verbindung setzen und erfragen, was diese als Nachweis akzeptiert und empfiehlt.
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