Ladenöffnungszeiten
Seit 2006 darf jedes Bundesland selbst über die Öffnungszeiten bestimmen. In Schleswig-Holstein dürfen die Geschäfte von Montag bis Samstag rund um die Uhr öffnen. Sonntags sind die Geschäfte in der Regel geschlossen. Am 24.12. schließen die Geschäfte um 14:00 Uhr, auch wenn dieser auf einen Werktag fällt.
In Erholungs-, Kur- und Tourismusorten dürfen Geschäfte vom 15.12. bis 31.10. auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Diese Städte und Gemeinden sind in der sogenannten „Bäderverordnung“ aufgeführt.
Darüber hinaus gibt es Sonderregeln für Bahnhöfe, Flughäfen, Fährhäfen, Märkte und Grenzgebiete. Verkaufsstellen im Deutsch-Dänischen Grenzgebiet dürfen an Sonn- und Feiertagen von 11:00 bis 23:00 Uhr öffnen. Am 24.12. dürfen hier die Verkaufsstellen bis 14:00 Uhr öffnen, auch wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt.
In vielen Orten, so auch in Flensburg, gibt es keine einheitlichen Öffnungszeiten.
Grenzüberschreitender Aspekt
Für die Einwohner Schleswig-Holsteins sind der 1. Mai, der 3. Oktober und der 31. Oktober attraktive Tage zum Einkauf in Dänemark, da diese in Dänemark keine Feiertage sind.
Für die Bewohner Dänemarks bieten sich der „skærtorsdag“ (Gründonnerstag) und der „store bededag“ (Großer Bettag), zum Einkaufen auf der anderen Seite der Grenze an, da diese in Schleswig-Holstein keine Feiertage sind.
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Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de