Der EU Heimtierausweis
Inhalt
- Dänische Reisedokumente
- Gegenseitige Anerkennung von Urkunden und Dokumenten
- Sprache bei Behörden
- Änderung von Daten im dänischen zentralen Personenregister (CPR)
- Digitale Verwaltung in Dänemark
- MitID und Digital Post
- CPR und CVR Nummer
- Staatsbürgerschaft
- Scheidung mit internationalem Bezug
- Umtauschzwang Führerschein
- Schulbesuch für Grenzgängerkinder in Dänemark
-
EU Heimtierausweis
Es gibt sehr viel Unsicherheit zum Thema EU-Heimtierausweis. Der Ausweis entspricht unten aufgeführtem amtlichen Muster. Er darf in Deutschland je nach Bundesland von allen oder nur auf Antrag ermächtigten und in Dänemark von allen Tierärzten ausgestellt werden. Er muss für alle Katzen, Hunde und Frettchen, die ihr Herrchen beim Grenzübertritt begleiten, mitgeführt werden.
Da ein Grenzübertritt des Tieres ohne Heimtierausweis grundsätzlich nicht erlaubt ist, erübrigt sich die Frage nach einer Reise mit dem Tier von Dänemark nach Deutschland, um eben diesen Heimtierausweis zu erwerben. Er muss bei Grenzübertritt bereits mitgeführt werden.
Um einen Tierarzt im jeweils anderen Land aufzusuchen, muss der Heimtierausweis mitgeführt werden. Er muss also zwangsläufig erstmalig im Ursprungsland des Tieres ausgestellt werden.
Informationen findet man in Dänemark bei ”Fødevarestyrelsen”. Beim Anklicken des Links unter diesem Text gelangen Sie direkt auf die Homepage von Fødevarestyrelsen.
In Deutschland findet man Informationen beim ”Bundeslandwirtschaftsministerium”. Beim Anklicken des Links unter diesem Text gelangen Sie direkt auf die Homepage des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
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