Winterreifen
Inhalt
- KFZ-Zulassung
- Anerkennung dänischer Hauptuntersuchung
- Bußgelder grenzüberschreitend
- Wildunfall
-
Winterreifen
- Autofahren und Schuhwerk
- Parkscheibe
- Fahrradbeleuchtung
- Pedelecs
- Tretroller
- Camping in Deutschland
- Digitaler Führerschein
- Überführung von Fahrzeugen
- Monteurwagen
- Rauschmittel
- Fahren mit Anhänger
In Deutschland gibt es keine explizite Winterreifenpflicht, sie ergibt sich jedoch praktisch aus der Formulierung in der Straßenverkehrsordnung und der Jahreszeit. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen zu verwenden, ein bestimmter Zeitraum ist nicht festgelegt. In der Straßenverkehrsordnung wird beschrieben, was unter "winterlichen Wetterverhältnissen" zu verstehen ist: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Als Winterreifen gelten ab Produktionsjahr 2018 nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). M & S Reifen, die vor 2018 produziert wurden, dürfen bis September 2024 benutzt werden. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm, es werden jedoch mindestens 4 mm empfohlen.
Bei Unfällen unter winterlichen Straßenverhältnissen, bei denen ein Kraftfahrzeug mit Sommerreifen ausgerüstet ist, ergibt sich zumindest meist eine Mitschuld.
Spikes sind in Deutschland verboten, Schneeketten sind bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h erlaubt.
Motorräder sind nicht mehr von der Regelung umfasst.
Bei Zuwiderhandlungen und Behinderungen und Gefährdung anderer drohen Bußgelder und Punkte.
Für Lastkraftwagen und Busse gibt es Sonderregeln.
Hier das Symbol:
Quellen: www.trafikstyrelsen.dk www.fdm.dk www.adac.de www.avd.de
News
11.03.2025
Steuererklärung 2024 - Steuerabend am 08. April
07.03.2025
Vorstand blickt auf ereignisreiches Jahr zurück Schwarze Wolken am Horizont erkennbar
27.02.2025
Grenzpendlerzahlen relativ stabil
ältere Meldungen
Newsletter Pendlerinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungNewsletter Regionsinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungRegion Sønderjylland-Schleswig
Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de