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Erwerb einer Ferienimmobilie

Für den Erwerb von Ferienimmobilien, auf Dänisch „sekundærbolig“, gelten strenge Regeln in Dänemark, die den Erwerb stark einschränken.

Grundsätzlich ist der Erwerb von Ferienimmobilien für Bürger, die nicht mindestens fünf Jahre in Dänemark wohnen oder gewohnt haben, nur mit Erlaubnis der Behörde Civilstyrelsen möglich. Dies gilt grundsätzlich auch für dänische Staatsbürger.

Ob eine Erlaubnis notwendig ist oder erteilt wird oder nicht, entscheidet Civilstyrelsen im Einzelfall aufgrund einer Gesamtbeurteilung des Bezuges des Antragstellers zu Dänemark. Hier werden sehr strenger Maßstäbe angelegt.

Die Zugehörigkeit zur dänischen Minderheit alleine, oder gar die dänische Staatsbürgerschaft alleine, reichen im Regelfall nicht. Auch ein Arbeitsplatz in Dänemark genügt erfahrungsgemäß nicht.

Besonders viel Wert wird auf private Aufenthalte in Dänemark gelegt, auch dies nur ein Erfahrungswert.

Von jeglichen Versuchen, die bestehenden Regeln zu umgehen, ist dringend abzuraten.

Genauere Informationen erhält man bei Civilstyrelsen, www.civilstyrelsen.dk

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