Beitreibung von Schulden durch Gældsstyrelsen
Gældsstyrelsen ist eine der Verwaltungsbehörden des dänischen Steuerministeriums und die Beitreibungshörde der öffentlichen Hand, die oft als RIM (restanceinddrivelsesmyndighed) abgekürzt wird. Gældsstyrelsen treibt Schulden bei öffentlichen Behörden in Dänemark von Bürgern und Unternehmen ein. Dies können beispielsweise Geldbußen, Unterhaltszahlungen oder Reststeuern, Studienschulden usw. sein.
Dänemark hat internationale Abkommen geschlossen, die die Zusammenarbeit bei der Beitreibung mit einer Reihe ausländischer Behörden sicherstellen. Dadurch wird die Beitreibung der dänischen Schulden gegenüber dem öffentlichen Sektor im Ausland und ausländischer Schulden in Dänemark gewährleistet. Somit können Schulden bei Bürgern und Unternehmen eingetrieben werden, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland haben. Gældsstyrelsen kann auch im Ausland entstandene Schulden eintreiben, unabhängig davon, ob die Person ihren Wohnsitz in Dänemark hat oder nicht.
Ein Beispiel könnten Forderungen aus dem Ausland im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen sein, die auch dann von Gældsstyrelsen eingetrieben werden können, wenn beispielsweise Einkünfte aus einer Arbeit in Dänemark anfallen.
Gældsstyrelsen hat die Möglichkeit, Löhne einzubehalten, gezahlte Sozialleistungen einzubehalten, Forderungen gegenzurechnen, wie z.B. eine Nachzahlung einer Rente, Steuerrückerstattungen o.ä. und Vermögen können gepfändet werden, z.B. Haus, Auto usw.
Zinsen auf Schulden
Für Schulden, die von Gældsstyrelsen beigetrieben werden, werden Zinsen erhoben, es sei denn, es handelt sich um strafrechtliche Bußgelder, die von der Zinszahlung ausgenommen sind. Die Beitreibungszinsen betragen 7,5 % pro Jahr (2024). Der Beitreibungszins setzt sich aus den offiziellen, aktuellen Kreditzinsen der Danmarks Nationalbank und einem Aufschlag von 4 % zusammen.
Wenn Gældsstyrelsen Forderungen zur Beitreibung erhält, werden die Zinsen ab dem 1. des Folgemonats als laufende Tageszinsen auf die Hauptschuld (ursprüngliche Schuld ohne Zinsen und Gebühren) berechnet. Bei der Beitreibung kann eine Gebühr anfallen, beispielsweise in Zusammenhang mit Mahnungen. Die Zinsen können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Wurden zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger (z. B. der Gemeinde) Zinsen vereinbart, werden anstelle der Beitreibungszinsen die vereinbarten Zinsen gezahlt.
Bei Schulden im Ausland kann der Beitreibungszins von den genannten 7,5 % abweichen.
Entstehende Gebühren werden zusätzlich verzinst (z. B. Mahngebühr oder Gebühren für Bescheide) und die Zinsen können als eigenständige Schuld beigetrieben werden. Daher kann es durchaus sein, dass die Schuldenübersicht nicht mehr die ursprüngliche Schuld, sondern nur noch einen eigenständigen Schuldenposten für Zinsen enthält.
Schuldenübersicht
Sie können eine Schuldenübersicht online einsehen, indem Sie sich mit MitID unter ”Mit gældsoverblik” auf der Homepage von Gældsstyrelsen unter www.gaeldst.dk anmelden. Hier sieht man allerdings nur die Schulden aus einem Inkassosystem. Diese Schulden sind zur Zahlung bereit.
Gældsstyrelsen verschickt außerdem Briefe mit Schuldenübersichten. Hier sind alle Schulden aus allen Inkassosystemen ersichtlich. Da mehrere unterschiedliche Inkassosysteme zum Einsatz kommen, kann es erforderlich sein, mehrere Briefe mit Schuldenübersichten zugesandt zu bekommen, da die einzelnen Schuldenübersichten immer nur die Schulden im jeweiligen System ausweisen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie mehrere unterschiedliche Schuldenposten haben. Die Schuld in Briefen kann sich seit dem Versand geändert haben, z.B. aufgrund von Zinserhebungen o.ä.
Es kann Schulden geben, die in der Schuldenübersicht nicht ersichtlich sind, wie z.B. Schulden aus dem Zeitraum 2013-2015, bei denen es sich um noch nicht geklärt Schulden handelt. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise noch Schulden haben, auch wenn diese z.B. in „Mit gældsoverblik“ nicht sichtbar sind. Um sicherzustellen, dass keine Schulden vorliegen und um Informationen über bestehende Schulden zu erhalten, muss Gældsstyrelsen direkt kontaktiert werden. Wenn Sie mit den in den Schuldenübersichten, digital oder in Briefen angegebenen Schulden nicht einverstanden sind, muss Gældsstyrelsen ebenfalls direkt kontaktiert werden. Sind Sie mit den angegebenen Schulden nicht einverstanden, da Sie die Schulden bereits beglichen haben, müssen Sie Gældsstyrelsen eine Dokumentation für die erfolgte Zahlung zusenden.
Beitreibung
Erhält Gældsstyrelsen eine Forderung zur Beitreibung, so erfolgt der gesamte Kontakt zum Bürger bzw. zum Unternehmen in Bezug auf die Beitreibung, die Forderung und die Rückzahlung mit Gældsstyrelsen und nicht mehr mit dem Gläubiger.
Der Gläubiger ist dafür verantwortlich, den Schuldner darüber zu informieren, dass die Schuld zur Beitreibung an Gældsstyrelsen übergeben wurde. Gældsstyrelsen erhält keine Auskunft darüber, ob der Schuldner über die Beitreibung informiert wurde. Gældsstyrelsen kann die Beitreibung der Schulden vornehmen, unabhängig davon, ob der Schuldner vor der Übergabe der Schulden an Gældsstyrelsen eine Mahnung oder eine schriftliche Mitteilung des Gläubigers erhalten hat.
Gældsstyrelsen sendet Briefe über die Schulden und die Beitreibung an den digitalen Briefkasten des Schuldners oder, falls der Schuldner von der digitalen Post befreit ist, per Briefpost. Es werden verschiedene Briefe verschickt. Dies können Mahnungen (rykker), Vorankündigungen (varsler) und Entscheidungen (afgørelser) sein.
Neben der Beitreibung direkt beim Schuldner durch Zahlungsaufforderung hat Gældsstyrelsen die Möglichkeit, Einkommen, wie z. B. Lohn oder Leistung, einzubehalten, Nachzahlung z.B. von einer Rente, Steuerrückerstattungen oder ähnliches, einzubehalten und gegenzurechnen und Vermögensgegenständen, z. B. ein Haus, ein Auto usw., zu pfänden, um sicherzustellen, dass die Schuld bezahlt wird.
Schreiben von Gældsstyrelsen
Es gibt drei Arten von Schrieben die Gældsstyrelsen an Schuldner versendet:
- Mahnungen (Rykkere)
- Vorankündigungen (Varsler)
- Entscheidungen (Afgørelser)
Mahnungen – Der Schuldner wird per Mahnschreiben auf eine nicht beglichene Schuld gegenüber der öffentlichen Hand aufmerksam gemacht und zur Begleichung der Schuld aufgefordert. Mahnschreiben werden auch verschickt, wenn Gældsstyrelsen den Schuldner zum ersten Mal über die Schulden informieren muss und zur Zahlung aufgefordert wird, nachdem die Schulden vom Gläubiger zur Beitreibung übergeben wurden.
Das Mahnschreiben enthält eine Schuldenübersicht aus der hervorgeht, um welche Schulden es sich im Mahnschreiben handelt. Über die Zinszurechnung wird im Schreiben informiert. Darüber hinaus werden Informationen darüber gegeben, wie die Schulden beglichen werden können.
Vorankündigung – Dem Schuldner wird eine Vorankündigung zugesandt, wenn Gældsstyrelsen in Kürze entscheidet, wie die Schulden beigetrieben werden sollen. Der Schuldner hat stets die Möglichkeit zu reagieren, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Gældsstyrelsen informiert mit einer Vorankündigung z.B. darüber, dass einen Teil des Einkommens einbehalten bzw. gepfändet werden soll, um die Schulden zu begleichen. Das Schreiben enthält eine Schuldenübersicht, die Auskunft darüber gibt, um welche Schuld es sich in dem Schreiben handelt und es wird über die Anrechnung von Zinsen informiert. Der Schuldner hat die Möglichkeit, vor Ablauf der im Schreiben genannten Frist zu zahlen, um eine Pfändung des Einkommens zu vermeiden. Hat der Schuldner Anmerkungen zum Schreiben, kann er diese innerhalb von 30 Tagen einreichen. Das Schreiben enthält auch Informationen darüber, welche weiteren Möglichkeiten der Schuldner hat, bevor in dem Fall eine Entscheidung getroffen wird.
Entscheidung - Eine Entscheidung wird dem Schuldner zugesandt, wenn Gældsstyrelsen entschieden hat, wie die Schuld beigetrieben werden soll. Gældsstyrelsen informiert hiermit z.B. über eine Gegenrechnung. Gældsstyrelsen teilt mit, dass eine Verrechnung von Rück- oder Nachzahlungen vorgenommen wurde, um die Schulden gegenüber der öffentlichen Hand zu begleichen. Dies kann z.B. eine Steuerrückerstattung sein oder eine Kindergeldnachzahlung. Eine solche Gegenrechnung ist unumgänglich und erfolgt unabhängig davon, ob die Schuld bereits beglichen wird, also unabhängig davon, ob eine Ratenzahlung vorliegt, Gehaltspfändungen oder freiwillige Zahlungen erfolgen. Sollte nach der Gegenrechnung noch Geld übrig sein, wird dieses auf das NemKonto des Schuldners ausgezahlt. Kommt es zu einer Gegenrechnung von Steuerrückerstattungen, teilt Skattestyrelsen dies im Steuerbescheid (Årsopgørelse) mit.
Bei der Gegenrechnung von z.B. Rentenansprüchen, die rückwirkend ausgezahlt werden, informiert Udbetaling Danmark hierüber.
Bleibt nach der Gegenrechnung von Leistungen wie z.B. Rente oder Kindergeld Geld übrig, wird dies wie gewonnen ausgezahlt. Ist die Gegenrechnung endgültig abgeschlossen und die Schuld beglichen, erfolgt die Auszahlung der Leistung nach den üblichen Regeln weiter.
Verjährung
Es kann Schulden geben, die verjährt sind. Ob eine Schuld verjährt ist, hängt von mehreren Faktoren ab und wird nach den Bestimmungen des Verjährungsgesetzes (Forældelsesloven) oder nach dem Gesetz über die Beitreibung von Schulden (Gældsinddrivelsesloven) entschieden.
Ist die Schuld in Abwicklung, z. B. aufgrund einer bestehenden Ratenvereinbarung oder Lohnpfändung, so verjährt die Schuld nicht. Wenn die Abwicklung eingestellt wird, kann die Schuld grundsätzlich erst drei Jahre nach Beendigung der Abwicklung verjährt sein.
Die Verjährung hängt auch davon ab, welche Art von Schuld es ist und wann diese zur Beitreibung an Gældsstyrelsen übergeben wurde.
Wurde die Schuld nach dem 19. November 2015 zur Beitreibung übergeben, so kann sie frühestens am 21. November 2024 verfallen, wobei einige Schulden frühestens am 21. November 2030 verfallen.
Für Forderungen, die vor dem 19. November 2015 zur Beitreibung übergeben wurden, muss Gældsstyrelsen zunächst prüfen, ob diese Forderungen beitreibungsfähig sind. War die Schuld bereits verjährt, als sie an Gældsstyrelsen übergeben wurde, oder hat Gældsstyrelsen die Verjährung zu spät unterbrochen, wegen Fehlern in den Angaben über die Schuld, so kann diese verjährt sein. Einige Schulden werden frühestens am 31. November 2030 verfallen.
Wurde eine Schuld nach Ablauf der Frist ganz oder teilweise beglichen, so wird der Betrag mit Zinsen auf das Konto des Schuldners ausgezahlt. Besteht jedoch eine andere öffentliche Schuld, so wird der Betrag nicht ausgezahlt, sondern in die andere Schuld aufgeschrieben. Wenn die Schuld am 19. November 2015 nicht verjährt war, kann sie grundsätzlich frühestens am 21. November 2024 veraltet sein. Einige Schuldposten werden frühestens am 31. November 2030 verjährt sein.
Wurde eine Schuld ganz oder teilweise beglichen, nachdem sie verjährt war, wird der Betrag samt Zinsen auf das NemKonto des Schuldners überwiesen. Bestehen jedoch sonstige Schulden gegenüber der öffentlichen Hand, wird der Betrag nicht ausgezahlt, sondern mit anderen Schulden verrechnet.
Fehler in der Schuldenübersicht
Im Zeitraum vom 1. September 2013 bis 07. November 2015 kann es aufgrund des damaligen Inkassosystems (EFI) zu Fehlern bei der Schuldenbeitreibung gekommen sein. Gældsstyrelsen untersucht, ob es in diesem Zeitraum zu Fehlern in den Beitreibungsfällen gekommen ist.
Auf eigene Initiative von Gældsstyrelsen werden Fälle nur dann wiederaufgenommen, wenn der Gesamtbetrag, der beigetrieben wurde, oder erhalten wurde mindestens 3.000 DKK beträgt.
Werden in einem Fall Fehler festgestellt, werden zu viel gezahlte Beträge samt Zinsen auf das NemKonto des Schuldners ausgezahlt.
Uneinigkeit über Schulden
Wenn Sie mit den in Briefen oder in der Übersicht über Ihre Schulden angegebenen Schulden nicht einverstanden sind, können Sie sich telefonisch oder schriftlich an die Gældsstyrelsen wenden.
Ist die Schuld bereits bezahlt, ist es wichtig, dass man den Zahlungsnachweis vorlegt.
Die Kontaktdaten von Gældsstyrelsen finden Sie auf der folgenden Website:
https://gaeldst.dk/om-styrelsen/kontakt
Hier gibt es auch die Möglichkeit, ohne MitID an Gældsstyrelsen zu schreiben. Wenn Sie Gældsstyrelsen telefonisch oder per E-Mail nicht erreichen, können Sie einen Brief per Post an die Gældsstyrelsen senden. Briefe können auch auf Deutsch geschickt werden. Die Postanschrift ist auf der Kontaktseite zu finden, die über den oben genannten Link abgerufen werden kann.
Zahlung von Schulden
Sendet Gældsstyrelsen Ihnen eine Mahnung, enthält diese Zahlungsinformationen. Sie haben die Möglichkeit, den Betrag in voller Höhe zu zahlen oder eine Ratenzahlung zu beantragen. Es besteht die Möglichkeit freiwillige Zahlungen zu leisten, um die Schulden zu reduzieren, auch bevor die Schulden beigetrieben werden. Bei freiwilligen Zahlungen wird nach der gesetzlichen Reihenfolge festgelegt, auf welcher Schuld die Zahlungen zuerst verwendet werden.
Ungeklärte Schulden
Auch bei einer ungeklärten Schuld, d. h. auch wenn Gældsstyrelsen Zweifel hat, ob die Schuld beigetrieben werden kann, können freiwillige Zahlungen vorgenommen werden. Dies kann der Fall sein, wenn der Verdacht besteht, dass die Schuld verjährt ist, oder wenn es zu unzureichenden Informationen über die Schuld kommt, z. B. wenn Gældsstyrelsen:
- Nicht weiß, wann die Schulden entstanden sind
- mehrmals die gleiche Forderung zur Beitreibung erhalten hat
- Zweifel an der richtigen Ermittlung des Betrages hat
Zahlt man für ungeklärte Schulden, hat Gældsstyrelsen 12 Monate, um zu prüfen, ob die Zahlung für die ungeklärten Schulden verwendet werden darf. Erst wenn Gældsstyrelsen sicher ist, dass die Schulden beitreibungsfähig sind, kann die Zahlung auf die Schulden angerechnet werden oder die Schulden aus der Schuldenübersicht entfernt werden. Daher kann es vorkommen, dass die Schulden nicht unmittelbar nach der Zahlung aus der Schuldenübersicht verschwinden.
Es kann vorkommen, dass freiwillige Zahlungen auf ungeklärte Schulden zurücküberwiesen werden, wenn Gældsstyrelsen feststellt, dass die Schulden verjährt waren oder es nicht innerhalb von 12 Monaten geklärt werden konnte, ob die ungeklärten Schulden beitreibungsfähig sind und ob Gældsstyrelsen damit die Zahlung verwenden darf. Wird die Schuld als verjährt erlassen oder ist die Schuld nach 12 Monaten noch immer ungeklärt, so wird die Zahlung zurücküberwiesen. Schulden, die nicht innerhalb von 12 Monaten geklärt werden können, stehen weiterhin zur Beitreibung bei Gældsstyrelsen. Auf ungeklärte Schulden werden Zinsen erhoben.
Nach Abschreibung der Schulden werden etwaige Zahlungen mit Zinsen nur dann ausgezahlt, wenn diese nicht für andere Schulden verwendet werden können. Wenn die Schuld nach Ablauf von zwölf Monaten noch nicht geklärt ist, werden weitere Zinsen erhoben bis zur Begleichung der Schuld. Man kann auch warten, bis Gældsstyrelsen die ungeklärten Schulden geklärt hat und die Zahlung der Schulden mit Zinsen fordert. Die Überprüfung der ungeklärten Schulden erfolgt in einer Prioritätsreihenfolge und nicht nur bei Einzahlungen.
Weitere Informationen über die Zahlung von Schulden finden Sie auf der Homepage von Gældsstyrelsen unter folgendem Link:
https://gaeldst.dk/borger/saadan-betaler-du-din-gaeld
Zahlungsinformationen für Zahlungen aus dem Ausland finden Sie unter demselben Link, indem Sie auf ”Hvordan betaler jeg, når jeg bor i udlandet?” klicken. Bei der Zahlung ist anzugeben, wer die Einzahlung leistet, CPR- bzw. CVR-Nummer und für welche Schuld die Einzahlung geleistet wird.
Wenn man seine Schulden nicht bezahlen kann
Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Schulden zu bezahlen, können Sie folgendes beantragen:
- Ratenzahlung
- Neuberechnung
- Stundung
- Schuldenerlass
Ratenzahlung
Wenn Sie Ihre Schulden nicht auf einmal begleichen können, können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Über die Möglichkeit einer Ratenzahlung entscheidet Gældsstyrelsen anhand einer konkreten Prüfung des Einzelfalls. Besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung, wird in der Regel ein fester Betrag pro Monat gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen oder dem persönlichen Budget. Ist eine Rate festgesetzt, ändert sich daran auch dann nichts, wenn sich das Einkommen ändert.
In besonderen Fällen kann die Höhe der Rate auf Grundlage eines Vorschlags des Schuldners festgesetzt werden.
Um zu klären, ob eine Ratenzahlung möglich ist, kann Gældsstyrelsen telefonisch oder schriftlich kontaktiert werden.
Gældsstyrelsen kann die Schulden gleichzeitig mit einer bestehenden Ratenzahlungsvereinbarung beitreiben, z.B. durch Pfändung oder Gegenrechnung von Steuerrückzahlungen o.ä. Werden die Raten nicht fristgerecht gezahlt, gilt die Ratenzahlungsvereinbarung nicht mehr und Gældsstyrelsen wird die Schulden auf andere Weise beitreiben, z.B. durch die Pfändung von Einkünften.
Neuberechnung
Kann die feste Rate pro Monat nicht bezahlt werden, besteht die Möglichkeit, eine Neuberechnung zu beantragen. Hier müssen Einkommensangaben gemacht werden, wenn nicht alle Angaben vorliegen oder sich diese geändert haben, oder das Haushaltsbudget dargelegt werden, um Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren. Gældsstyrelsen prüft dann anhand der übermittelten Angaben zu Einnahmen und Ausgaben, ob die Rate herabgesetzt werden kann.
Der Antrag auf Neuberechnung kann abgelehnt werden, wenn sich dadurch die Höhe der Rate nicht ändert.
Stundung
Kann die Schuld zum jetzigen Zeitpunkt nicht beglichen werden oder die Rate für einen bestimmten Zeitraum nicht bezahlt werden, kann eine Stundung beantragt werden. Bei besonderen sozialen Umständen oder plötzlichen/unvorhergesehenen Kosten kann die Zahlung um bis zu 6 Monate gestundet werden. Beispiele hierfür können sein:
Besondere soziale Umstände:
- Kürzlich erfolgte Scheidung
- Kürzlicher Todesfall in der unmittelbaren Familie
- Plötzliche Invalidität durch Krankheit
- Vorübergehender Einkommensverlust, z. B. wegen Inhaftierung (sofern Sie später bezahlen können)
Plötzliche/unvorhergesehene Ausgaben – abhängig von der Höhe der Ausgabe im Verhältnis zu den Finanzen des Schuldners:
- Zahnarzt
- Medikamente (Einmalzahlung, Erstbehandlung, Notfallbehandlung)
- Werkstattrechnung, wenn zur Aufrechterhaltung des Einkommens ein Auto notwendig ist
- Reparaturen am Haus, Einrichtungsgegenstände, die notwendig sind und nicht von der Versicherung gedeckt sind
- Diebstahl – digitaler Diebstahl, also z. B. kein Zugriff auf Ihr Bankkonto.
Gældsstyrelsen nimmt immer eine individuelle Beurteilung vor. Der Antrag auf Stundung kann durch telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme mit Gældsstyrelsen gestellt werden. Gældsstyrelsen wird Dokumentationen über die Ausgaben bzw. besondere Umstände einholen, wenn dies erforderlich ist.
Schuldenerlass
In besonderen Fällen und unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann ein Schuldenerlass beantragt werden. Nur bestimmte Arten von Schulden können erlassen werden. Für den Erlass gibt es zwei Möglichkeiten:
- Erlass aufgrund fester Voraussetzungen
- Erlass aufgrund individueller Beurteilung
Der Antrag auf Erlass aufgrund fester Voraussetzungen kann frühestens ab dem 1. April 2025 gestellt werden.
Weitere Informationen zum Schuldenerlass finden Sie auf der Homepage von Gældsstyrelsen.
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten, wenn Sie Ihre Schulden gegenüber der öffentlichen Hand nicht begleichen können, finden Sie ebenfalls auf der der Homepage von Gældsstyrelsen – hier unter ”Hvis du ikke kan betale din gæld“.
Wenn man seine Schulden nicht begleicht
Wenn Sie Ihre Schulden oder Ihre Raten nicht begleichen, wird Gældsstyrelsen die Schulden auf andere Weise eintreiben. Dies kann z.B. geschehen durch:
- Versenden einer Mahnung
- Pfändungen eines Teils des Einkommens (Lohnpfändung)
- Gegenrechnung von z.B. Steuerrückerstattungen usw.
- Pfändung von Vermögenswerten
Wenn Gældsstyrelsen eine Mahnung zusendet, kann hierfür eine Gebühr von 140 DKK anfallen. Während der Zeit, in der die Schulden nicht beglichen werden, erhöhen sich die Schulden aufgrund von Zinsen und Gebühren. Jede Mahnung ist gebührenpflichtig.
Vor einer Lohnpfändung informiert Gældsstyrelsen hierüber in einer Vorankündigung, welche unter anderem Angaben zur Höhe der Lohnpfändung enthält. Nach Erhalt dieses Schreibens hat der Schuldner 30 Tage Zeit, hierzu Stellung zu nehmen. Gældsstyrelsen wird dann unter Berücksichtigung der Stellungnahme eine Entscheidung treffen, sofern der Schuldner etwas vorgelegt hat. Wenn danach mit der Pfändung von Einkünften begonnen wird, fällt eine Gebühr von 300 DKK an. Die Pfändung erfolgt bis zur Begleichung der Schuld. Für den Fall, dass die Pfändung im Verhältnis zu Einkommen und Haushaltsbudget zu hoch erscheint, siehe Abschnitt zur Neuberechnung.
Bei der Gegenrechnung von z.B. Steuerrückerstattungen sendet Gældsstyrelsen einen Bescheid hierzu. Sollte nach der Gegenrechnung noch Geld übrig bleibt, wird dieses auf das NemKonto des Schuldners überwiesen. Die Gegenrechnung ist unumgänglich und kann auch dann durchgeführt werden, wenn die Schuld bereits abgetragen wird.
Im Falle einer Vermögenspfändung wird der Schuldner zu einem Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher geladen. Hierbei wird das Vermögen und die Werte des Schuldners geklärt und der Gerichtsvollzieher beurteilt, worauf der Schuldner verzichten kann. Die gesicherten Vermögenswerte dürfen vom Schuldner nicht veräußert, verschenkt oder entwertet werden. Der Gerichtsvollzieher kann die Pfändung von Besitztümern vornehmen, unabhängig davon, ob der Schuldner nach Vorladung zu dem Termin erscheint oder nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Pfändung von Vermögenswerten auch bei Ehegatten oder Lebenspartnern erfolgen. Wenn die Schulden beglichen werden, vermeidet der Schuldner, dass die als Sicherheit gepfändeten Vermögenswerte verkauft werden und dass die Einnahmen aus der Versteigerung zur Begleichung der Schulden verwendet werden.
Weitere Informationen über Gældsstyrelsen, Schulden gegenüber der öffentlichen Hand, die Schreiben von Gældsstyrelsen und die Möglichkeiten zur Begleichung der Schulden sowie die Beitreibungsmöglichkeiten von Gældsstyrelsen finden Sie auf der Homepage von Gældsstyrelsen auf Dänisch und Englisch:
Hier finden Sie auch die Kontaktinformationen von Gældsstyrelsen und die Möglichkeit, sich mit MitID einzuloggen, um auf die digitale Schuldenübersicht zugreifen zu können. Beachten Sie, dass diese nicht immer alle Schulden enthält, die Sie haben.
Bei Fragen zu Schreiben von Gældsstyrelsen, bei Gældsstyrelsen registrierten Schulden oder Zahlungsmöglichkeiten empfehlen wir, sich direkt telefonisch an Gældsstyrelsen zu wenden oder diese schriftlich zu kontaktieren. Es besteht auch die Möglichkeit, auf Deutsch zu schreiben.
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