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Kreditinstitute

In Deutschland gibt es Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Alle drei sind Kreditinstitute und bieten Bankdienstleistungen an. Der Unterschied besteht lediglich in ihrer Organisationsform. Banken sind privat und  Genossenschaftsbanken genossenschaftlich organisiert. Sparkassen gehören zu den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten und werden von Stadt, Landkreis oder einem kommunalen Zweckverband getragen.

Das Girokonto - bargeldloser Zahlungsverkehr in Deutschland
Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eröffnet man bei einer Bank oder Sparkasse ein Girokonto
Man verfügt über sein Guthaben durch Barabhebungen, Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge. Je nach Bank können die Aufträge schriftlich, persönlich, per Telefon oder per Online-Banking und Selbstbedienungsterminal (Geldautomaten, Kontoauszugsdrucker u.s.w.) erfolgen.

Meist berechnet die Bank eine pauschale Kontoführungsgebühr und Gebühren für die einzelnen Buchungsposten. Die Höhe dieser Gebühren ist von Bank zu Bank unterschiedlich und kann im Aushang nachgelesen werden. Wenn das Konto ausschließlich über Online-Banking geführt wird, kann sich dies auf die Gebühren auswirken und man spart dabei.
Für den Zugang zum Girokonto bekommt man eine Bankkarte.

Bankkarten in Deutschland
Man kann bei deutschen Banken Debitkarten sowie Kreditkarten erhalten. Je nach Angebot der Bank bekommt man eine Geldkarte zu einer bestimmten Jahresgebühr, einer einmaligen Ausstellungsgebühr oder kostenlos.

Debitkarten dienen den Zahlungsverkehr und das Konto wird sofort belastet. In Deutschland ist die kombinierte EC/Maestro Karte am gängigsten. In den meisten deutschen Geschäften wird die Maestrokarte akzeptiert, meist jedoch erst ab einem Mindestumsatz, oft 10,00 €. Kreditkarten können meist überzogen werden und man bekommt eine monatliche Rechnung, die entweder sofort oder in Raten bezahlt wird. Um in Deutschland eine Kreditkarte zu bekommen, muss man kreditwürdig sein, d.h. man muss regelmäßige Zahlungseingänge nachweisen können. Die gängigsten Kreditkarten in Deutschland sind Mastercard und VISA.

Das Sparkonto - Spareinlagen in Deutschland
In Deutschland ist das traditionelle Sparbuch nach wie vor eine beliebte Sparform. Der Zinssatz ist variabel und von Bank zu Bank unterschiedlich. Man bekommt die Zinsen am Ende des Kalenderjahres oder bei Schließung des Kontos ausbezahlt. Das Sparbuch gilt als Sparurkunde und man kann normalerweise nur bei Vorlage dieser Sparurkunde über das Konto verfügen. Einige Banken und Sparkassen bieten das buchlose Sparkonto an, wo das Buch durch die Karte ersetzt wird. Wichtig ist, dass das Kreditinstitut dem Einlagensicherungsfonds angehört, um einen Schutz der Kunden zu gewährleisten.

Bankwesen für Grenzpendler
Arbeitnehmer, die in einem Land wohnen und Einkünfte aus dem anderen Land haben, benötigen meist eine Bankverbindung im Arbeitsland. Neben der Lohnzahlung können so Rechnungen gezahlt, aber auch Leistungen erhalten werden (z.B. Familienleistungen, Steuerrückzahlungen etc.).
In der deutsch-dänischen Grenzregion bestehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

  • Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut im Arbeitsland. Je nach Bedarf kann man mit einem Konto im Arbeitsland den notwendigen Zahlungsverkehr regeln, sich mit Bargeld in Landeswährung versorgen und Zahlungen entgegennehmen. Kosten und Service sind von Institut und Leistungsumfang abhängig. Ein Vergleich lohnt.
  • Einrichtung eines "Spezialkontos" im Wohnland.Einige Banken im Grenzland haben spezielle Kontenarten für Grenzpendler im Angebot, mit denen man einen Transfer von einem Konto im Arbeitsland auf ein Wohnlandkonto schnell und einfach abwickeln kann. Kosten und Leistungen sind von Institut und Leistungsumfang abhängig. Ein Vergleich lohnt.

Welche dieser Lösungen vorteilhaft ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen des Arbeitnehmers, dem Serviceumfang sowie der Kundennähe des Geldinstituts ab. Die Gebührenhöhe der Anbieter kann stark variieren.

 

Recht auf ein Basiskonto

Wer sich rechtmäßig in einem EU-Land aufhält, hat das Recht auf Eröffnung eines „Kontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen". Banken dürfen einen Antrag auf Eröffnung eines solchen Basiskontos nicht ablehnen, nur weil man nicht in dem Land lebt, in dem die Bank ihren Sitz hat.

Das gilt auch im Falle Dänemarks, wenn man keine CPR-Nummer hat.

In einigen EU-Ländern kann ein Basiskonto verweigert werden, wenn man bereits ein vergleichbares Konto bei einer anderen Bank im selben Land hat.

Wer ein Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen außerhalb des Landes, in dem man lebt, eröffnen möchten, muss der Bank möglicherweise nachweisen, dass man ein echtes Interesse daran hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man in einem Land lebt und in einem anderen arbeitet.

Bei einem „Basiskonto" handelt es sich um ein Konto, mit dem grundlegende Transaktionen getätigt werden können, die im täglichen Leben gebraucht werden, wie:

 

  • Geldeinzahlungen
  • Geldabhebungen
  • Empfang und Beauftragung von Zahlungen (wie Lastschriften und Kartenzahlungen)

 

Das Konto sollte auch eine Zahlungskarte umfassen, die für Bargeldabhebungen an Automaten und Einkäufe in Geschäften und online genutzt werden kann.

Sofern verfügbar, sollte auch der Zugang zu Online-Bankdiensten im Leistungsumfang enthalten sein. Die Banken sind jedoch nicht grundsätzlich verpflichtet, einen Überziehungskredit oder andere Kreditmöglichkeiten einzuräumen.

Ein eventuelles Entgelt für das Konto muss angemessen sein.

 

Verweigert eine Bank die Einrichtung eines Basiskontos, kann man eine Beschwerde einreichen. Entweder in Deutschland bei der BaFin oder in Dänemark bei Finanstilsynet.

www.finanstilsynet.dk

www.bafin.de

 

Kontowechsel

Es ist möglich, das Konto zu einer anderen Bank im selben EU-Land zu wechseln. Dieneue Bank sollte beim Kontowechsel helfen.

Wenn man das Konto zu einer anderen Bank im selben Land wechselt, teilt man der neuen Bank mit, dass die laufenden Zahlungen auf das neue Konto umgestellt werden sollen.

Die neue Bank kümmert sich dann darum, dass die alte Bank ihr die nötigen Daten übermittelt und etwaige Daueraufträge löscht. Die neue Bank muss ferner

  • Dritte wie Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger und Versorgungsunternehmen über den Kontowechsel informieren
  • Neue Daueraufträge einrichten
  • Lastschriften auf das neue Konto akzeptieren

 

Schutz von Einlagen in der EU

Durch EU-Vorschriften ist gewährleistet, dass das Geld auf einem Sparkonto oder Girokonto bei Insolvenz der Bank gesichert ist. Geld ist bis zu einem Betrag von 100 000 Euro, beziehungsweise dem entsprechenden Betrag in Landeswährung gesichert. Die Obergrenze gilt pro Person und pro Bank. Hat man mehrere Konten bei derselben Bank, gilt die Obergrenze von 100 000 Euro für alle Konten zusammengenommen.

Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel. Wer beispielsweise mit seinem Partner oder der Partnerin über ein gemeinsames Konto verfügt, erhält die Obergrenze von 100 000 Euro für jeden, sodass bis zu 200 000 Euro auf dem gemeinsamen Konto gesichert sein können. Darüber hinaus sind Einlagen über 100 000 Euro in den folgenden Fällen ebenfalls für einen begrenzten Zeitraum gesichert:

  • Geld aus dem Verkauf privaten Wohneigentums
  • Geld, das aus Anlass bestimmter Lebensereignisse wie Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Kündigung, Entlassung und Invalidität oder bei Tod eines Familienangehörigen erhalten wurde

§ Geld aus der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falsche strafrechtliche Verurteilung

In diesen Fällen sind Einlagen über den Betrag von 100 000 Euro hinaus geschützt, und zwar für eine Dauer von mindestens drei und höchstens 12 Monaten nach Gutschrift oder nach dem Zeitpunkt, ab dem diese Einlagen nach den Bedingungen und Schwellenwerten des jeweiligen EU-Landes auf rechtlich zulässige Weise übertragen werden können.

 

Regeln für Barzahlung in Deutschland

Innerhalb der Europäischen Union gibt es keine einheitlichen Regeln für das Bezahlen mit Bargeld oder zur Pflicht für Gewerbetreibende, Bargeld anzunehmen.

Grundsätzlich gilt, dass man eine Anmeldung beim Zoll durchführen muss, wenn man mit mehr als 10 000 € in die EU ein- oder ausreist.

Achtung: Immer über die Regeln in den einzelnen Ländern informieren, die Strafen können empfindlich sein!

 

Grundsätzlich gilt:

  • Es gibt keine Obergrenze für Barzahlungen.

  • Händler sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Barzahlungen anzunehmen, wenn sie vor dem Kauf deutlich und für jeden erkennbar darauf hinweisen.

  • Bei Münzen muss niemand mehr als 50 Münzen annehmen.

  • Bei der Barzahlung von Beträgen über 10.000 Euro muss sich der Kunde ausweisen und der Händler muss dann folgende Daten erheben, aufzeichnen und aufbewahren: Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse.

  • Für den anonymen Kauf von Edelmetallen gilt ein Barzahlungslimit von 1.999,99 Euro. Bei Edelmetallkäufen, die darüber liegen und bar bezahlt werden, muss der Händler die Identität des Kunden feststellen.

  • Die Barzahlung beim Erwerb von Immobilien ist verboten.

Mehr Informationen unter www.evz.de

 

 

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