Dänische Reisedokumente
Reisen nach Deutschland und in andere Schengenländer
Dänemark ist wie andere Länder Teil des Schengenraumes. Auch im Schengenraum muss man immer seine Staatsbürgerschaft und seine Identität nachweisen können, weshalb man grundsätzlich gültige Ausweispapiere mit sich führen sollte.
Für Dänen, die in Deutschland wohnen und Deutsche, die in Dänemark wohnen, sind gültige Pässe/Personalausweise unabdingbar.
Reist man außerhalb des Schengenraumes, sollte man sich über die Ausweis- und Reisebestimmungen gründlich informieren.
Der dänische Pass
Alle dänischen Staatsbürger können einen Pass beantragen, wenn sie persönlich beim ”Borgerservice” irgendeiner Kommune erscheinen. Man braucht nicht in dieser Kommune zu wohnen oder eine besondere Anknüpfung an diese Kommune zu haben. Bei einigen Kommunen muss man vorab einen Termin für die Beantragung eines Passes, über die digitalen Selbstbedienungslösungen buchen. Informieren Sie sich hierzu bei der entsprechenden Kommune in Vorfeld.
Der Pass ist an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/1157 angepasst. Die Abgabe von Fingerabdrücken ist beim Pass verpflichtend. Kinder unter 12 Jahren müssen aktuell keine Fingerabdrücke abgeben. Für die Beantragung des Passes sind folgende Dokumente beim Borgerservice vorzulegen:
- den zuletzt ausgestellten Pass, falls dieser erneuert werden soll
- Originale Tauf-, Namens- oder Geburtsurkunde, die Gesundheitskarte oder andere geeignete Legitimation samt Bildlegitimation, wenn Sie im Vorfeld keinen Pass besitzen
- Geburtsurkunde, wenn der Antrag für ein unbenanntes Kind gestellt wird
- Gesundheitskarte (Krankenversicherungsnachweis), wenn die Personennummer nicht aus dem Attest oder aus der Bildlegitimation hervorgeht und Sie im Vorfeld keinen Pass haben.
- Ein Lichtbild, dass den geltenden Standards entspricht.
Wurde die dänische Staatsbürgerschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt im Leben erworben, muss beim Erstantrag die Dokumentation für die Staatsbürgerschaft, z.B. in Form einer Staatsangehörigkeitsbescheinigung (statsborgerretsbevis) vorgelegt werden.
Nach Antrag beträgt die Bearbeitungsdauer 11 bis 15 Werktage.
Der Pass für Personen die das 18. Lebensjahr erreicht haben, ist 10 Jahre gültig und für Kinder und Jugendliche zwischen 2 und 18 Jahren, ist er 5 Jahre gültig. Für Kinder unter 2 Jahren beträgt die Gültigkeit des Passes 2 Jahre.
Vorläufiger Pass
Ein vorläufiger Pass (Notpass) kann nur ausgestellt werden, wenn es nicht möglich ist auf den regulären Pass zu warten.
Der Notpass hat jedoch einige Einschränkungen. Dieser wird nur für die Periode ausgestellt in der man verreist ist und maximal für 1 Jahr. Es gibt Länder, die den Notpass nicht anerkennen (z.B. die USA).
Für weitere Informationen zu den Pass- und Visumregeln in anderen Ländern, klicken Sie auf den Link unter diesem Text. Sie gelangen direkt auf die Homepage des dänischen Außenministeriums (Udenringsministeriet).
Der Antrag auf Notpass wird bei einem Borgerservice einer dänischen Kommune eingereicht.
Ein vorläufiger Pass (Notpass oder provisorischer Pass) kann ausgestellt werden, wenn:
- Sie Ihren Pass verloren haben
- Sie keinen Pass haben
- Sie Ihren Pass zu Hause vergessen haben und diesen nicht holen können, bevor sie Ihre Reise in ein anderes Land antreten, in welchem Sie den Pass benötigen (beachten Sie das die Reise unmittelbar bevorstehen muss)
- Ihr Pass vor mehr als 3 Monaten abgelaufen ist.
Der Preis für den Notpass ist derselbe wie für den regulären Pass. Es wird jedoch die doppelte Gebühr verlangt, wenn der ursprüngliche Pass abhandengekommen ist oder es nicht möglich ist den Notpass vor der Abreise abzuholen. Es gibt die Möglichkeit einer Expresszustellung, welche innerhalb von 5 Werktagen erfolgt.
Der Pass für Kinder
Kinder müssen einen eigenen Pass haben, egal wie alt sie sind.
Bei der Beantragung eines Passes für Minderjährige muss das Einverständnis der Sorgeberechtigten vorliegen. Wenn das Sorgerecht geteilt ist, müssen beide Elternteile einwilligen. Das Einverständnis wird mit der Unterschrift des Antrags erklärt. Der Minderjährige muss bei der Beantragung anwesend sein. Es gelten die gleichen Anforderungen wie bei Erwachsenen.
Ausgabe des Passes an Personen mit Wohnsitz im Ausland
Dänische Staatsbürger können persönlich beim ”Borgerservice” einer beliebigen Kommune einen Pass beantragen. Kann man nicht persönlich nach Dänemark kommen, kann der Pass bei den dänischen Konsulaten oder Botschaften beantragt werden. Auf den Internetseiten des dänischen Außenministeriums findet man alle Botschaften und Konsulate. Dort findet man auch weitere Informationen zum Ablauf der Beantragung und zu den Kosten.
Beim Anklicken des Links unter diesem Text gelangen Sie auf die Homepage des dänischen Außenministeriums, mit vielen weiteren Informationen.
Das minderjährige Kind reist unbegleitet
In manche Länder dürfen unbegleitete Minderjährige nicht einreisen. Eine vollständige Liste über diese Länder gibt es nicht. Bei geplanten Reisen ist es notwendig, dass man sich im Vorfeld informiert, am besten über die Botschaft des betreffenden Landes.
Das minderjährige Kind reist nach Deutschland
Kinder, die alleine nach Deutschland reisen, sollten eine Erklärung der Erziehungsberechtigten mitführe, die folgendes erklärt
- Das Kind darf alleine reisen
- Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten
Es besteht jedoch keine gesetzliche Forderung nach einer solchen Erklärung.
Weitere Informationen zum dänischen Pass, den Bedingungen und der Beantragung des Passes, finden Sie auf der Homepage der dänischen Behörden. Beim Anklicken des Links unter diesem Text gelangen Sie direkt auf die entsprechende Homepage.
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