Arbeit auf Abruf
Inhalt
Am ehesten kann man die Beschäftigungsform „Arbeit auf Abruf" gem. § 12 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) mit der Beschäftigungsform „løsvikar" in Dänemark vergleichen.
Die eigentliche Anstellungsform „løsvikar" gibt es in Deutschland nicht. Hier besteht die Möglichkeit, Teilzeitverträge abzuschließen, jedoch nur mit fest vereinbarter Stundenzahl. Ist keine Stundenzahl vereinbart, gelten 20 Stunden pro Woche als vereinbart und sind zu bezahlen.
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer eine Beratung zum Bereich des Arbeitsrechtes bei ihrer Gewerkschaft oder einem Anwalt einholen sollten.
News
24.04.2025
Videos zur dänischen Steuererklärung 2024 online
10.04.2025
Trends in der Beratungsarbeit
21.03.2025
Neues deutsch-dänisches Grenzpanel
ältere Meldungen
Newsletter Pendlerinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungNewsletter Regionsinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungRegion Sønderjylland-Schleswig
Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de