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Gyldighed af coronapas forkortes og rejsereglerne tilpasses


17.01.2022


Ab dem 16. Januar 2022 ist der dänische Coronapass, für Personen über 18 Jahre, nur noch fünf Monate nach der zweiten Impfung gültig. Bei Auffrischung der Impfung wird der Coronapass wieder gültig.

Diese Änderung der Gültigkeit kann zu ergänzenden Covid-19-Tests führen, um Zugang zu bestimmten Bereichen in Dänemark zu erhalten, wenn die 5 Monate nach Durchführung des primären Impfverlaufs abgelaufen sind und die Auffrischungsimpfung noch nicht vorgenommen wurde. Hier kann z.B. der Arbeitgeber einen Test verlangen, obwohl der primäre Impfverlauf abgeschlossen ist, wenn dies 5 Monate her ist. Der primäre Impfverlauf gilt als abgeschlossen, für Impfungen die zwei Impfdosen erfordern, nach Verabreichung der 2. Impfdosis und für Impfungen die nur eine Impfdosis erfordern, nach Verabreichung dieser einen Dosis. Personen, die nach Durchführung des primären Impfverlaufs, die Auffrischungsimpfung durch Verabreichung der 2. oder 3. Impfdosis erhalten haben, verfügen über eine gültige Impfdokumentation.

Gleichzeitig wurde die ”Bekendtgørelsen om krav om test og isolation ved indrejse i Danmark i forbindelse med håndteringen af covid-19” (Verordnung zu Test und Isolation bei Einreise nach Dänemark) aktualisiert. Im Rahmen der Verordnung können Genesene zukünftig einen Nachweis über einen positiven PCR-Test als Dokumentation nutzen, der mindestens 11 Tage und höchstens 180 Tage vor dem Einreisezeitpunkt vorgenommen wurde. Geimpfte Personen können im Rahmen der Verordnung zukünftig einen Impfnachweis zur Einreise nach Dänemark nutzen, wenn höchstens 270 Tage seit Abschluss des primären Impfverlaufs vergangen sind. Personen die die Auffrischungsimpfung erhalten haben, können die Dokumentation hierüber nutzen.

Die Ausnahme von der Testpflicht bei Einreise nach Dänemark für Personen mit Wohnsitz im Grenzland gilt weiterhin. Diese Personen dürfen sich jedoch innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise, nicht in einem Land, Gebiet oder einer Region aufgehalten haben, das zum Zeitpunkt des Aufenthalts/ der Einreise aus der Anlage 2 der Verordnung hervorgeht (Länder, Gebiete und Regionen mit besorgniserregenden Virusvarianten). Somit sind z.B. einreisende Arbeitnehmer aus Schleswig-Holstein, weiterhin von der Testpflicht vor Einreise nach Dänemark ausgenommen.

Personen die aus einem EU- oder Schengenland nach Dänemark einreisen, sind von der Isolationspflicht ausgenommen, solange Diese sich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise, nicht in einem Land, Gebiet oder einer Region aufgehalten haben, das zum Zeitpunkt des Aufenthalts/ der Einreise aus der Anlage 2 der Verordnung hervorgeht (Länder, Gebiete und Regionen mit besorgniserregenden Virusvarianten).

Die zuvor geltende 24-Stunden Regel, welche Personen von der Testpflicht vor der Einreise oder für dänische Staatsbürger innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nach Dänemark ausnahm, wurde ausgehöhlt und gilt zukünftig nur noch für Personen mit Wohnsitz in Dänemark.

Weitere Informationen zur Kürzung der Gültigkeit des Coronapasses, finden Sie beim Anklicken des Links unter diesem Text. Sie gelangen direkt zu der entsprechenden Pressemitteilung auf der Homepage des dänischen Gesundheitsministeriums.

https://sum.dk/nyheder/2022/januar/aendringer-til-coronapasset-er-vedtaget

Weitere Informationen zur Test- bzw. Isolationspflicht, finden Sie beim Anklicken des Links unter diesem Text. Sie gelangen direkt zu der Homepage der dänischen Behörden mit Informationen zu den aktuellen Reiseregeln.

https://coronasmitte.dk/raad-og-regler/emner/rejser-til-eller-via-danmark

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