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Kurze Auslandsaufenthalte für Empfänger von dänischen öffentlichen Leistungen


14.12.2022


In den letzten Monaten gab es in den Medien einige Berichte über Fälle von Leistungskürzungen bei Sozialhilfeempfängern, die sich kurz in Deutschland aufgehalten haben, um z.B. einzukaufen oder ihre Familie zu besuchen. Aufgrund der Berichterstattung in den Medien und einer Anfrage vom Ombudsmann des Folketinget hat das dänische Beschäftigungsministerium nun eine vorläufige Bewertung der Vorschriften für Auslandsaufenthalte nach dem Gesetz über aktive Sozialpolitik (lov om aktiv socialpolitik) im Hinblick auf das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU abgegeben.

Das Ministerium weist darauf hin, dass die Kommunen solche Aufenthalte künftig nicht mehr in Fällen sanktionieren können, in denen Personen, die Sozialhilfe (kontanthjælp, uddannelseshjælp), „ressourceforløbsydelse“ u.Ä. erhalten, sich kurzeitig in einem anderen EU/EWR-Land aufgehalten haben und gleichzeitig ihrer Verfügbarkeitspflicht nachkommen.

Das Regionskontor & Infocenter wird auf www.pendlerinfo.org darüber informieren, sobald weitere Informationen oder Änderungen der Rechtsvorschriften vorliegen.

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