Sonderregeln zur Sozialversicherung bei Homeoffice unter Covid-19 in Dänemark ausgelaufen
26.08.2022
Laut Udbetaling Danmark - International Social Sikring (kurz ISOS) endeten die dänischen Sonderregeln aufgrund von Covid-19, bezüglich des Einflusses der Homeofficetage auf die soziale Sicherung am 30.06.2022.
Seither gelten für Dänemark wieder die allgemeinen Regeln in Bezug auf die soziale Sicherung bei Arbeiten in mehreren Mitgliedsstaaten. Die Homeofficetage können nach dänischen Regeln somit ab dem 30.06.2022 auch bei Covid-19-bedingtem Homeoffice einen Einfluss darauf haben, in welchem Land die Sozialversicherung liegt. Dies kann zu einer Beitragspflicht im Wohnland für den ausländischen Arbeitgeber führen.
Für Personen mit Wohnsitz in Dänemark ist somit eine Entscheidung über die Soziale Sicherung erforderlich – der sogenannte PD A1 - welcher von der zuständigen Behörde im Wohnland ausgestellt wird – in Dänemark ist dies Udbetaling Danmark - International Social Sikring.
Zu der Frage, wie Udbetaling Danmark - International Social Sikring Fälle in der Praxis beurteilt bzw. bearbeitet, bei denen ein Mitgliedsstaat involviert ist der die Sonderregeln für Homeoffice unter Covid-19 bis Ende des Jahres 2022 verlängert hat (z.B. Deutschland), hat das Infocenter eine Anfrage an Udbetaling Danmark - International Social Sikring gestellt und wartet aktuell auf Antwort. Sobald hier neue Erkenntnisse erlangt werden, veröffentlichen wir diese auf unserer Homepage.
Für weitere Informationen zu der Bescheinigung PD A1 klicken Sie auf den Link unter diesem Text. Sie gelangen direkt zu unserem Artikel zum Thema Anwendbares Recht und Arbeiten in Mehreren Ländern auf dieser Homepage.
Unter dem Link unter diesem Text finden Sie Informationen von Udbetaling Danmark zur sozialen Sicherung im Ausland.