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Einreiseerleichterungen bekanntgegeben


14.05.2021


Aufgrund einer Pressemitteilung des dänischen Justizministeriums wurde unsere Mitteilung von gestern bestätigt. Hinzugekommen ist die Erleichterung der Einreise von Einwohnern Schleswig-Holstein, die fortan von der Isolationsverpflichtung befreit sind und keine anerkennungswürdigen Einreisegründe mehr benötigen. Für alle Schleswig-Holsteiner besteht nur noch die Pflicht, einen maximal 72 Stunden alten negativen Testnachweis vorzuzeigen. Beim Anklicken des folgenden Links kommen Sie direkt auf die Internetseite des dänischen Jusitzministeriums und die Pressemitteilung wird in dänischer Sprache angezeigt. https://www.justitsministeriet.dk/pressemeddelelse/naeste-skridt-i-gradvis-genaabning-for-rejseaktiviteter-traeder-i-kraft-14-maj/

Aufgrund neuer Bundesverordnungen hat das Land Schleswig-Holstein die Einreise aus Dänemark ebenfalls erleichtert. U.a. sind Grenzpendler bei Einreise aus Dänemark nicht mehr verpflichtet, einen negativen Testnachweis vorlegen zu können.Beim Anklicken des folgenden Links kommen Sie direkt auf die Internetseite vom Land Schleswig-Holstein und der Artikel wird angezeigt.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/II/210512_aufhebung_quarantaene-vo.html

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