Grenzpendler nun auch von Test- und Nachweispflicht in Schleswig-Holstein umfasst
23.01.2021
Mit Erlass vom 22.01.2021 hat das Land Schleswig-Holstein bekanntgegeben, dass Grenzpendler die nach Schleswig-Holstein einreisen nun auch einen Nachweis über einen negativen Covid-19-Test mit sich führen müssen, der nicht älter als 7 Tage sein darf. Die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendlerin in Schleswig-Holstein gilt ab Montag den 25.01.2021.
Die Test- und Nachweispflicht umfasst sowohl Grenzpendler die Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben und nach Dänemark pendeln, als auch Grenzpendler die Ihren Wohnsitz in Dänemark haben und nach Schleswig-Holstein pendeln. Auch die sogenannten Wochenpendler, die einmal wöchentlich an Ihren Wohnsitz zurückkehren, sind von der Verpflichtung umfasst.
Für die Einreise sind sowohl Nachweise eines negativen PCR-Tests als auch eines POC-Tests, auch als Antigenschnelltest bekannt, erlaubt. Der Nachweis des negativen Covid-19-Tests, kann in Papierform oder als digitales Dokument in deutscher, englischer, französischer und dänischer Sprache erfolgen und ist bei der Einreise mitzuführen. Er muss den zuständigen Behörden auf Anforderung vorgelegt werden.
Der Erlass ist eine Erweiterung der geltenden Coronavirus-Einreiseverordnung der Bundesregierung und ist eine Allgemeinverfügung die von allen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein umzusetzen ist. Die in der Coronavirus-Einreiseverordnung der Bundesregierung angegebenen Ausnahmen von der Test- und Nachweisverpflichtung für Grenzpendler, gelten somit nicht mehr für Schleswig–Holstein.
Beim Anklicken des Links unter diesem Text gelangen Sie direkt zu dem Erlass der Test- und Nachweispflicht, auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein.
Weiterhin gilt ab Montag den 25.01.2021 die neue Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, welche unter anderem die verschärften Regeln zur Maskenpflicht enthält.
Beim Anklicken des Links unter diesem Text, finden Sie die aktuelle Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus. Sie gelangen direkt auf die Homepage des Landes Schleswig-Holstein.
Auch die neue Ersatzverkündung der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein (Corona-Quarantäneverordnung) gilt ab Montag den 25.01.2021. Hier wurden einige Verschärfungen vorgenommen.
Beim Anklicken des Links unter diesem Text gelangen Sie direkt auf die Homepage des Landes Schleswig-Holstein, mit der aktuellen Ersatzverkündung der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210122_Quarantaene-VO.html
Die Informationen zu den verschiedenen Bestimmungen unter Aktuelles auf den Homepages der Region Sønderjylland-Schleswig, www.pendlerinfo.org und www.region.de/.dk, werden in den nächsten Tagen auf den aktuellen Stand gebracht.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.